Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme JadeWeserPark
hier: Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger und der Öffentlichkeit an der Vorbereitenden Untersuchung
Bekanntmachung des Zweckverbandes JadeWeserPark
Friesland – Wittmund – Wilhelmshaven
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes JadeWeserPark Friesland-Wittmund- Wilhelmshaven über den Beschluss zur Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Öffentlichkeit gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im gesamten Bereich des Verbandsgebietes des Zweckverbandes JadeWeserPark Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes JadeWeserPark Friesland-Wittmund hat in ihrer Sitzung am 01.02.2010 folgenden Beschluss gefasst:
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Öffentlichkeit an der Voruntersuchung zur beabsichtigten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme JadeWeserPark auf Grundlage des § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 137 bis 141 BauGB sowie § 4 Abs. 2 u. § 4a Abs. 1 bis 4 u. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Insbesondere die öffentlichen Aufgabenträger werden hiermit aufgefordert, alle Beurteilungsunterlagen und relevanten Informationen zur Ermittlung der Festlegungsvoraussetzungen nach § 165 Absatz 3 BauGB mitzuteilen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in dem Zeitraum vom 08. März 2010 bis zum 08. April 2010 einschließlich. Der Entwurf zur Vorbereitenden Untersuchung kann bei der Geschäftsführung des Zweckverbandes JadeWeserPark im Kreishaus des Landkreises Friesland, Lindenallee1, 26441 Jever in Zimmer 359 zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag bis Freitag: 8:30 – 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr.
Folgende Dateien stehen als zum Download bereit (bitte klicken Sie auf den Titel des jeweiligen Dokuments):
Nach § 139 BauGB sollen die öffentlichen Aufgabenträger im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen unterstützen. Ich bitte Sie hiermit also, mir alle für das Gebiet relevante Planungen und Maßnahmen, deren zeitlicher Verlauf sowie sämtliche Informationen, die zur Prüfung der Festlegungsvoraussetzungen i. S. d. § 165 Abs. 3 BauGB zweckdienlich sind sowie die Durchführung der Maßnahme unterstützen, mitzuteilen.
Jever, 03.03.2010
Rolf Neuhaus
- Geschäftsführer -